Diese Anpassung an Erfordernisse des Marktes zeigt das Potential der WfbM und unterstützt den sozial-rehabilitativen Auftrag, indem es durch die Sicherung der Auftragslage zu einem vielfältigen Arbeitsangebot und einer angemes- senen Entlohnung der behinderten Beschäftigten beiträgt.
Dennoch ist die Werkstatt für behinderte Menschen eine Rehabilitationseinrichtung im Sinne des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) mit dem Auftrag behinderte Menschen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. In erster Linie müssen daher die rehabilitativen Leistungen in bestmöglicher Qualität erbracht werden. Schließlich fordert der Gesetzgeber in § 20 SGB IX ein Qualitätsmanagementsystem von den Leistungserbringern, und bezieht sich dabei auf den im Sozialgesetzbuch definierten sozial-rehabilitativen Auftrag.